Thursday 13 January 2011

Offener Brief an den Abgeordneten Joan Burton

Sonntag, 28. November 2010

Sehr geehrter Herr Abgeordneter J. Burton,

Ich bin sehr dankbar, dass Sie dieses Thema am Donnerstag der vergangenen Woche (25. November 2010) im Parlament angesprochen haben.

Ich war über die Aufforderung von Seiten Ihres Mitarbeiters sehr erfreut, einen Kommentar zu der Antwort, welche Sie von Finanzminister Brian Lenihan erhielten, abzugeben.

Angesichts der turbulenten Ereignisse der letzten zehn Tage glaube ich fest daran, dass es - nun mehr als je zuvor -  im öffentlichen Interesse liegt, daß die Allgemeinheit Kenntnis von dieser Angelegenheit erhält. Ich habe mich daher dazu entschlossen, der Aufforderung Ihres Mitarbeiters in der Form nachzukommen, daß ich meine Antwort auf dieser offenen und öffentlichen Plattform des Internet publiziere.

Zur leichteren Orientierung der Leser führe ich zuerst Ihre Parlamentarische Anfrage und danch die Antwort des Ministers an. Im Anschluss daran zergliedere ich die Antwort des Ministers (schwarze Schrift) und füge meine Kommentare hinzu (blaue Schrift).

Ich hoffe, dass meine Kommentare Sie bei Ihrem Bestreben unterstützen werden, den Sachverhalt der Allgemeinheit offenzulegen. Es liegt in unser aller Interesse, dass die ganze Wahrheit über diese Angelegenheit so bald wie möglich ans Tageslicht kommt.

Sollte ich Ihnen dabei weiterhin behilflich sein können, bitte ich um Ihre Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung.


Mit freundlichen Grüßen,
Whistleblower.Irl@gmail.com

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Nr. 86

Der Finanzminister möge befragt werden, ob er über Berichte unterrichtet wurde (Einzelheiten im Anhang), wonach es bei einem namhaften Finanzinstitut im International Financial Services Centre zu erheblichen Verstöße gegen die aufsichtsbehördlichen Regelungen im Hinblick auf Liquiditätsanforderungen gekommen sei; welche Maßnahmen er aufgrund dieser Berichte getroffen hat; ob diese Berichte mit der Finanzaufsicht, mit dem Gouverneur der Zentralbank, mit der Strafverfolgungsbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde erörtert wurden; ob eine vollständige Untersuchung durchgeführt wurde oder im Gange ist, um den Wahrheitsgehalt dieser Berichte festzustellen; ob die Einführung neuer Gesetze, Verordnungen oder Strafverfolgungsmaßnahmen ins Auge gefaßt ist, um sicherzustellen, dass Verstöße dieser Art in der Zukunft nicht mehr stattfinden; und ob er in dieser Angelegenheit eine Stellungnahme abgeben wird.

- Joan Burton.

* Zur schriftlichen Beantwortung am Donnerstag, 25. November 2010.
Ref. Nr.: 44557/10

Senator David Norris, Debatte des Irischen Senats über die Haushaltsordnung, 23. Februar 2010; http://debates.oireachtas.ie/seanad/2010/02/23/00012.asp

Fintan O'Toole, Irish Times, 3. April 2010;

Martin Hesse, Süddeutsche Zeitung, 23. April 2010;

Kathleen Barrington, Sunday Business Post, 16. Mai 2010;



ANTWORT


Finanzminister Lenihan: Ich möchte den Herrn Abgeordneten darauf hinweisen, dass die Aufsicht und Überwachung der Liquidität von Kreditinstituten eine regulatorische Angelegenheit der Irischen Zentralbank darstellt. Die Irische Zentralbank unterliegt strengen Geheimhaltungsvorschriften aufgrund von EU-Richtlinien über die Bankenaufsicht und kann daher meinem Ministerium keine Informationen zu speziellen aufsichtsrechtlichen Fragen zukommen lassen, es sei denn, dass eine solche Frage zum Beispiel Relevanz für eine breitere finanzielle Stabilität hat, worüber der Minister unterrichtet werden sollte.

Solche Umstände sind in diesem Fall nicht eingetreten. Um jedoch auf die Frage des Herrn Abgeordneten einzugehen, darf ich mitteilen, dass mein Ministerium von der Irischen Zentralbank informiert wurde, dass zu dem fraglichen Zeitpunkt der Bericht eines Bankinstituts über eine Liquiditätsverletzung während der Nacht vorliegt, auf den auch in den Berichten Bezug genommen wird, welche der Anfrage des Herrn Abgeordneten beilagen. Die Zentralbank forderte das Bankinstitut wegen dieser Liquiditätsverletzung zu einer Stellungnahme auf, die zum damaligen Zeitpunkt zur Zufriedenheit der Zentralbank erfolgte. Die Zentralbank forderte auch eine externe Überprüfung der ihr vorgelegten Liquiditätsberichte und der damit betrauten Kontrollorgane an. Diese Überprüfung konnte keine materiellen Probleme in Bezug auf Verstößen gegen die erforderlichen Liquiditätsverhältnisse feststellen, außer an dem von dem genannten Bankinstitut vermerkten Tag.

Die Zentralbank verpflichtet alle Kreditinstitute zur Einhaltung ihrer Bestimmungen über die Steuerung des Liquiditätsrisikos. Diese "Bestimmungen für die Steuerung des Liquiditätsrisikos" sind im Internet unter der Adresse www.financialregulator.ie abrufbar. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird durch eine Kombination von Kontrollen und Inspektionen vor Ort wie auch von externer Seite überwacht. Alle Kreditinstitute sind verpflichtet, einen jährlichen internen Überprüfungsbericht zu erstellen und diesen Bericht über die Einhaltung der Bestimmungen der Zentralbank vorzulegen. Darüber hinaus schreibt § 47 des Gesetzes über die Zentralbank aus dem Jahr 1989 vor, dass ein externer Rechnungsprüfer eines Kreditinstituts im Falle der begründeten Annahme, dass es bei dessen Finanzgebarung und -kontrolle oder bei der Buchführung Mängel gibt oder dass es materielle Ungenauigkeiten oder Auslassungen in den der Zentralbank vorgelegten Finanzberichten gibt, die Zentralbank unverzüglich zu benachrichtigen hat.

Die Irische Zentralbank hat bestätigt, dass diese Angelegenheit vollständig überprüft wurde und dass die Zentralbank davon überzeugt ist, dass alle Bestimmungen über die Steuerung des Liquiditätsrisikos eingehalten und nunmehr auch geeignete Schritte zur Vermeidung einer Wiederholung dieses Problems von dem betreffenden Bankinstitut ergriffen worden sind.


Meine Kommentare zur Antwort von Minister Lenihan

Finanzminister Lenihan: Ich möchte den Herrn Abgeordneten darauf hinweisen, dass die Aufsicht und Überwachung der Liquidität von Kreditinstituten eine regulatorische Angelegenheit der Irischen Zentralbank darstellt. Die Irische Zentralbank unterliegt strengen Geheimhaltungsvorschriften aufgrund von EU-Richtlinien über die Bankenaufsicht und kann daher meinem Ministerium keine Informationen zu speziellen aufsichtsrechtlichen Fragen zukommen lassen, es sei denn, dass eine solche Frage zum Beispiel Relevanz für eine breitere finanzielle Stabilität hat, worüber der Minister unterrichtet werden sollte.

Erstens: Der Minister verweist korrekt auf die Vertraulichkeitsbestimmungen, welche der Irischen Zentralbank bei ihren Maßnahmen auferlegt sind. Dafür, wie die Zentralbank nach irischem Recht ihre Aufgabe erfüllt, gibt es hingegen keine solche Vertraulichkeitsrgelung. Der unverzügliche Rücktritt von Gouverneur Neary von seinem Amt ist ein Beispiel dafür.


Zweitens: Aufgrund der eigenen Regelung der irischen Bankaufsichtsbehörde wird eine "wesentliche Verletzung" der Bestimmungen wie folgt definiert:
"4.3 Kritische Normabweichung -
Die Kreditinstitute haben ihre Cash-Flows einer Prüfung auf kritische Normabweichung zu unterziehen. Die Finanzaufsichtsbehörde betrachtet als kritische Normabweichung eine solche von 1 Prozent der sog. Gap Ratio [Abstands-Verhältnis = der Wert aller verzinslichen Vermögenswerte geteilt durch den Wert aller verzinslichen Verbindlichkeiten] pro Zeiteinheit."

Die der Aufsichtsbehörde seinerzeit zur Kenntnis gebrachte Verletzung überschritt den von dieser festgelegten Wert einer kritischen Normabweichung um 1900% (einstausendneunhundert Prozent) und belief sich auf Milliarden von Euros. Kann der Minister in Anbetracht der jüngsten irischen Anträge auf EZB- und IWF-Finanzierung aufgrund von Liquiditätsproblemen des gesamten irischen Bankensystems bestätigen, dass sein Büro von dieser Verletzung zu dem Zeitpunkt, wo diese stattfand, Kenntnis erhielt? Kann der Minister das Parlament darüber informieren, ab welchem Umfang einer Verletzung er von Relevanz für eine "breitere finanzielle Stabilität" sprechen würde?




Für mehr Informationen bitte siehe mein Englisch-Blog unter:
http://whistleblowerirl.blogspot.com/2010/11/open-letter-to-deputy-joan-burton.html